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Keine Sorge ....?!?

Versicherungen ja - aber welche und wo abschliessen?

"Welche" richtet sich zumeist nach dem persönlichen Risikoempfinden; für viele wäre der Verlust des Hausrates eine Katastrophe, andere fürchten die Folgen eines Unfalls umso mehr, manche haben Angst vor Schäden, die sie oder ihre Kinder an Fremdeigentum anrichten, für Alleinerziehende ist oft die finanzielle Absicherung ihrer Kinder im Falle ihres plotzlichen Todes ein Thema.

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Bei Stiftung Warentest kann man sich einen sehr guten Überblick verschaffen, welche Versicherungen für wen nötig sind und wie man viel Geld sparen kann.
Hier geht es zum Test:

www.test.de/versicherungscheck

Nachfolgend eine Liste der "gängisten" Versicherungen mit Kurzbeschreibung.

"KOMPOSITVERSICHERUNGEN"

Hausrat-Versicherung - für alle mit eigenem Hausrat
Der eigene Hausrat (Möbel, Kleidung und Sondereinschlüsse) sind in der ständig bewohnten Wohneinheit gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasser und Sturm versichert. Eine Glas-V. ist zusätzlich aufzunehmen. Zusätzlich gelten meist Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Lagerkosten und Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit eingeschlossen.

Haftpflicht-Versicherung - für Schäden, die man bei anderen verursacht
Versichert sind Ansprüche gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Die Haftpflicht-V. dient zur Befriedigung berechtigter Forderungen und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) der mitversicherten Personen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind meist in einer pauschalen Deckungssumme enthalten. Sonderrisiken wie Hunde, Pferde, Wassersportfahrzeuge, Öltanks u.s.w. sind separat mitzuversichern.
Nach den neuesten Bedingungen sind bei vielen Gesellschaften Tagesmütter, Geltung weltweit, private Schlüsselschäden etc. mitversichert. Eine Privathaftpflicht-V. ist unerlässlich, gerade wenn man Kinder hat.
ACHTUNG: ab 01.4.2002 sind Kinder erst ab dem 10. Lebensjahr deliktfähig - das heißt, die Versicherung zahlt dann auch nicht mehr.

Gebäude-Versicherung - für Eigentümer von Immobilien
Betrifft nur Schäden am Gebäude bei Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Festverbundene Teile können eingeschlossen werden - ebenso Mietverlust durch Unbewohnbarkeit infolge eines versicherten Schadens.
Das Interesse einer Gebäude.V. und einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-V. liegt immer am Eigentümer, nicht beim Mieter.

Rechtsschutz-Versicherung - deckt eventuelle Kosten von Rechtsstreitigkeiten
Gilt zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Rechtsstreitigkeiten, d.h. für Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten oder Gutachterkosten. Die wesentlichen Bereiche sind Arbeits-RS, Miet-RS, Straf-RS, Schadenersatz-RS, Vertrags-RS u.s.w..
Nicht versichert sind Erbstreitigkeiten oder Ehescheidungen.

Reise-Versicherung - deckt verschiedene Risiken bei Reisen ab
Diese können nur für einen bestimmten Zeitraum oder wenn man häufig verreist auch ganzjährig abgeschlossen werden. Es ist anzugeben, welcher regionaler Bereich gewünscht wird. Es gibt einzelne oder gebündelte Produkte für Reise-Kranken, Reise-Unfall, Reise-Gepäck. Das Haftpflichtrisiko gilt bei vielen Gesellschaften weltweit mitversichert.

KFZ-Versicherung - muss jeder KFZ-Besitzer haben
Die KFZ-Haftpflicht-V. ist gesetzlich vorgeschrieben, zum Schutze des Verkehrsopfers, welches sogar einen Direktanspruch an eine Versicherungsgesellschaft hat. Auch ist die Abwehr der unberechtigten Forderungen (passiver Rechtsschutz) enthalten. Die Leistungen umfassen Personen, Sach- und Vermögensschäden. für das Fahrzeug selbst kann zusätzlich eine Voll- oder Teilkasko abgeschlossen werden. Eine Insassenunfall-V. ist nicht zu empfehlen, da nur im Fahrzeug Versicherungsschutz besteht.

"PERSONENVERSICHERUNGEN"

Risikolebens-Versicherung - z.B. wenn Hinterbliebene keine sonstige Versorgung haben
Eine verhältnismässig günstige Absicherung für die Hinterbliebenen, da während der Laufzeit nur im Todesfall ausgezahlt wird.

Berufsunfähigkeits-Versicherung - falls man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann
Der Versicherte kann infolge Krankheit, Verletzungen, Kräfteverfalls und anderen Ursachen seinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben. Für die Dauer einer Umschulung, einer Reha und weiteren Massnahmen wird für eine vereinbarte Dauer eine Rente bezahlt. Für Freiberufler oder Selbstständige sehr empfehlenswert.

Unfall-Versicherung - vorbeugen vor finanziellen Unfallfolgen
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfall-V. (gilt nur für Angestellte)
besteht Versicherungsschutz rund um die Uhr und weltweit. Es können Todesfall- und Invaliditätsleistungen versichert werden. Es gibt auch Tarife für Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Schönheitsoperationen u.s.w..
In der gesetzlichen Unfall-V. sind Familienmitglieder nicht mitversichert - in der privaten Unfall-V. können Partner und Kinder eingeschlossen werden. Die Statistiken zeigen seit Jahren, dass die meisten Unfälle im privaten Haushalt geschehen.

Private Kranken-Versicherung - als Ersatz oder zusätzlich zur gesetzlichen
Selbstständige, Freiberufler oder Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze können in die Private Kranken-V. übertreten.
Anders als in der gesetzlichen Kranken-V. gilt nicht die ganze Familie versichert; d.h.jede Person ist einzeln abzusichern.
In der Privaten Kranken-V. können die Leistungen oder Selbstbeteiligungen frei gewählt werden. Es besteht auch die Möglichkeit als gesetzlich Versicherter in der Privaten Kranken-V. zusätzliche Leistungen wie z.B. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, bessere Zuzahlungen bei Zahnersatz u.s.w. als Krankenzusatz-V. abzuschliessen.

Private Renten-Versicherung - zusätzlich zur gesetzlichen
Neben der gesetzlichen Renten-V. sollte auf privatem Weg eine Absicherung für das Alter vorgenommen werden. Es gibt diverse Tarifvarianten: die Auszahlung kann zu einem fixen Termin erfolgen oder eine lebenslange Rente oder für einen bestimmten Zeitraum nach dem Ablauf des Vertrages.

Lebens-Versicherung - als Bestandteil der Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung
Im Gegensatz zur Renten-V. erfolgt die garantierte Leistung auch vor Ablauf des Vertrages, d.h. wenn die versicherte Person stirbt. Im Gegensatz zur Risiko-Lebensversicherung wird die abgeschlossene Summe bei Vertragsende ausgezahlt - nicht nur im Todesfall. Die Beiträge sind daher höher als bei der Risiko-LV. Lebensversicherungen können auch als Tilgung für Darlehen herangezogen werden.