Einfach nur müde? Kuren helfen!
Wenn der Organismus "ausgebrannt" ist, äußert sich das in vielerlei Symptomen wie zum Beispiel Müdigkeit, Wetterfühligkeit, Kreislaufschwächen und Unlustgefühlen. Chronische Erkrankungen wie z.B. Migräne oder Rheuma verschlechtern sich, häufig erleben Heuschnupfen und Neurodermitis eine Renaissance.
Alleinerziehende leiden oft in besonderem Maße unter diesen Erscheinungen, denn sie sind häufig rund um die Uhr im Einsatz und haben für eigenen Bedürfnisse wenig Zeit. Und wenn die Schlappheit extrem ist und/oder über Monate anhält, steckt sicher ein Burnout-Syndrom, eine Depression oder eine andere Erkrankung hinter der Müdigkeit, welche professionelle Hilfe - zum Beispiel im Rahmen einer Kur - nötig macht. Drei Wochen Auszeit, um neue Kraft zu schöpfen.
In der Vergangenheit waren die Kuren meist für Mütter mit Kind(ern), seit einiger Zeit gibt es spezielle Angebote auch für Väter. So werden zum Beispiel von der Kur + Reha GmbH in der Klinik am Feldberg seit mehreren Jahren zu bestimmten Terminen Vater-Kind-Kuren in eigenen Männergruppen angeboten, ein Gebäudeteil der Mutter-Kind-Klinik Borkum beherbergt von April bis Oktober ebenfalls Väter. Gleiches gilt für die Mutter-Kind-Klinik Schwabenland und Saarwald als auch im Rahmen der Gehörlosenkuren in Zorge.
Infos und Tipps gibt es auch unter der folgenden gebührenfreien Service-Nummer (Montag-Freitag, 8-16 Uhr) 0800/2 23 23 73 oder auch im Internet unter www.kur.org bzw. www.vater-kind-kur.de
| |
| Kur - das ist doch was für -
alle AmiKis eigentlich!
Denn lieblose Kurheime und wöchentliche Kurkonzerte als einzige Abwechslung gehören zum Glück der Vergangenheit an.
"Akkus aufladen", sich entspannen, etwas für die Gesundheit tun - gerade wenn man alleinerziehend ist, hat man das oft bitter nötig, und eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur kann Wunder wirken.
Kassen zahlen (wieder) fast alles. Pro Erwachsener muß nur noch 10 Euro pro Tag selbst beigesteuert werden. In Härtefaellen fällt selbst dieser Eigenanteil weg. Diese Regelung wurde vom Bundestag einstimmig beschlossen.
Die "Regularien" im Überblick:
Diese Kuren sind per Definition stationäre Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen, die durchgeführt werden um gesundheitliche Störungen, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen können, zu bessern bzw. bereits bestehende Erkrankungen zu heilen.
Das heißt zum Beispiel, wenn man so erschöpft ist, dass gesundheitliche Folgen absehbar sind, sollte man mit seinem Arzt oder mit seiner Krankenkasse sprechen!
Die Bedingungen
- Kinder
können bis zu einem Alter von 12 Jahren teilnehmen, für behinderte Kinder gilt diese Altersgrenze nicht. Entweder als Begleitkind, wenn eine Trennung vom Elternteil nicht zumutbar ist oder als „Kurkind“, wenn der Kinderarzt medizinische Maßnahmen für das Kind befürwortet
- Kosten
Die Kosten der Vorsorge- und Rehaleistung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, der gesetzliche Eigenanteil pro Tag für Erwachsene beträgt EUR 10, Kinder zahlen nichts.
Fahrten zur Mutter-Kind-Kur: Hier verbleibt der Patientin ein Eigenanteil von 10 %, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt (es sei denn, sie ist generell von der Zuzahlung befreit). Diese Zuzahlungsregelung betrifft auch die Fahrkosten von Kindern und Jugendlichen – obwohl diese ansonsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit sind. Bei einer Anreise mit der Deutschen Bahn dürfte diese Regelung allerdings kaum ins Gewicht fallen: Hier fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Begleitung eines Elternteils umsonst.
Fahrten zur stationären Mutter-Kind-Rehabilitation: hier werden die Fahrkosten von den Krankenkassen übernommen. Von der Patientin ist kein Eigenanteil zu leisten, im Gegenteil: Sie erhält einen Zuschuss für die Gepäcktransportkosten und - wenn die Reise länger als 8 Stunden dauert - sogar einen Verpflegungskostenzuschuss (§ 60 Abs. 5 SGB V i.V.m. § 53 SGB IX).
- Urlaubstage
werden für die Dauer der Kur nicht berechnet (gilt wie eine Krankschreibung)
- Bewilligung
geschieht durch die Krankenkasse (dort gibt es auch die Anträge), die Anträge werden vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft.
- Dauer/Häufigkeit
Die Regeldauer beträgt 3 Wochen und kann nur noch alle 4 Jahre beantragt werden. Falls Ihr Arzt aus medizinischen Gründen eine vierwöchige Maßnahme für erforderlich hält oder vor Ablauf der Vierjahresfrist befürwortet, kann er das verschreiben.
- Mögliche Kurmaßnahmen
Medizinische, physiotherapeutische Betreuung, psychologische und sozialpädagogische Beratung, Einzel- und Gruppengespräche, Anti-Streß-Programme, pädagogische Betreuung der Kinder, heilpädagogischer Förderunterricht und Konzentrationstraining
- Mögliche medizinische Indikationen sind
- Erkrankungen der Atemwege, der Haut
- Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Erkrankungen und Störungen des Bewegungsapparates
- Schlaf- und Eßstörungen
- Psychosomatische Störungen (Erschöpfungszustände, Migräne
- Beantragung
Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse oder einer Beratungsstelle (s.u.) einen Antrag schicken und gehen damit zu Ihrem Arzt. Schildern Sie ihm gesundheitliche oder andere Probleme, Belastungen, Lebensumstände, damit er mit Ihnen den Antrag ausfüllt. Mit diesem wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Ihre Beratungsstelle.
HIER EINE NÜTZLICHE HOTLINE ZUM THEMA:
unter 0800/2255100 berät Sie das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. und übernimmt auch kostenlos die Beantragung der Kur bei Ihrer Krankenkasse. (Homepage: www.mutter-kind-hilfswerk.de)
Eine kostenlose Hotline , 0 800 / 2 23 23 73, gibt es auch von der Kur und Reha GmbH - wo man sich Montag bis Freitag, jeweils 8 - 16 Uhr beraten lassen kann. Zu dieser Beratung gehört auch die Antragstellung und - wenn nötig - auch die Unterstützung in einem Widerspruchsverfahren (z.B. durch das Schreiben entsprechender Begründungen an die Krankenkasse). Dieser Service ist kostenlos und bezieht sich auf die Vermittlung in eines der angeschlossenen Häuser (6 Mutter-Kind-Kliniken, 1 Klinik für Familienrehabilitation, 1 psychosomatische Klinik). Informationen zu den Kliniken findet man auch unter: www.kur.org.
UND NOCH EIN TIPP ZUM SCHLUSS:
Oft gibt es von den Organisationen (Krankenkassen) Kataloge, in denen die Kurheime mit den verschiedenen Behandlungen aufgeführt sind. Lassen Sie sich diesen vor Beantragung schicken, dann können Sie gleich einen Wunsch mit äußern, wo Sie die Kur verbringen möchten.
| |
|