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Regelungen und Beihilfen...

...zur Betreuung kann man für verschiedene Bereiche in Anspruch nehmen, wenn man alleinerziehend ist. Die meisten hängen allerdings - wie so oft - von persönlichen Lebensumständen ab.

Nachfolgend deshalb zunächst eine kurze Auflistung der häufigsten, allgemeingültigen Regelungen und ein Dokument des Bundesfamilienministeriums, das u.a. auch das Thema Betreuung beinhaltet:

Berufstätige Alleinerziehende können bisher bei Krankheit des/der Kinder generell 20 bis maximal 50 zusätzliche Urlaubstage in Anspruch nehmen kann.
Die Entlohnung während dieser Zeit, ist allerdings unterschiedlich geregelt, es gibt die Möglichkeit, dass
  • der Arbeitgeber das volle Gehalt weiterzahlen muß

  • oder dass er nur für 2 Tage im Kalenderjahr zahlt und den Rest die Krankenkasse (mit Abzügen!) übernimmt

  • Das sollte jeder für sich selber überprüfen (mit Arbeits-/Tarifvertrag) und falls man unter die 2-Tage-Regelung - für den Rest gibt es dann teilweise nur 70% vom Netto - fällt, dann sollte man überlegen, ob man während der Krankheit des Kindes nicht selbst gesundheitlich in Mitleidenschaft gezogen wurde - sprich: eigentlich auch krank geschrieben werden sollte/müßte...

    Bei Krankheit des Elternteils - und wenn dieser den Haushalt nicht mehr versorgen kann - zahlen normalerweise die Krankenkassen eine Haushaltshilfe. Ob und in welchem Umfang sollte jeder AmiKi mit seiner Krankenkasse abklären und überprüfen, ob er nicht bessere Leistungen von einer anderen Kasse bekommen könnte.

    Generell sollte man auch immer "gerüstet" sein - für den Fall,
  • dass ein Kind länger krank ist, als man zuhause bleiben kann oder
  • dass man selber krank ist und die täglich anfallenden Aufgaben nicht mehr erledigen kann.

  • Denn wenn es dann so weit ist, wird selbst das zur Super-Anstrengung (wie ich bei einem "Mega-Hexenschuß" am eigenen Leib erfahren habe).

    Wegen einer Haushaltshilfe/Hauspflegerin kann man sich z.B. bei folgenden Stellen erkundigen:
  • der Arbeiterwohlfahrt

  • der Caritas

  • der Sozialstation

  • dem Jugendamt

  • dem Diakonischen Werk

  • der Krankenkasse

  • dem Deutschen Roten Kreuz

  • Diese Einrichtungen haben meist Ortsverbände und sind deshalb im örtlichen Telefonbuch zu finden.

    Ist man als AmiKi aber auch einfach überfordert und braucht etwas Entlastung, gibt es die Möglichkeit der finanziellen Betreuungsbeihilfe vom Jugendamt, die von der jeweiligen, persönlichen Situation abhängt.

    Hier ein Basisdokument des Bundesfamilienministeriums (pdf), das zumindest einige Eckpunkte zur staatlichen Hilfe für Familien und den damit verbundenen Regelungen enthält: www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-18395-Broschure-Staatliche-Hilfen,property=pdf.

    Wir werden noch weiter in diese Richtung "forschen" und freuen uns über Infos und Erfahrungen anderer AmiKis zum Thema, damit wir diese für alle zugänglich machen können.
    Einfach per Email an info@amikio.de